Seminare / Schulungen / Fachkurse

  • Fachkurse nach TAK Vorgabe, z.B. Abgasuntersuchung (AU) etc.
  • Seminare "Gefahrstoffe sicher im Griff" oder Fzg.Abnahme DGUV 70

Schulungsort der TAK-Kurse: Wilhelm-Maybach-Schule, Heilbronn

Die Abwicklung erfolgt über unsere Wirtschaftsgesellschaft
HNÖ Wirtschaftsförderung für das Kfz-Gewerbe GmbH (= Anschrift wie Kfz-Innung)

HNÖ Wirtschaftsförderung für das Kfz-Gewerbe GmbH
Anschrift: Kreuzenstraße 98, 74076 Heilbronn

Fachkurs-Förderung

Ziele der Fachkursförderung 

Die technologische Entwicklung, die Globalisierung und der wirtschaftliche Wandel sowie die gesellschaftlichen Veränderungen - hier vor allem die demografische Entwicklung - stellen vor allem kleine und mittlere Unternehmen und die freien Berufe vor große Herausforderungen. Um diese bewältigen zu können, ist eine kontinuierliche Qualifizierung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter notwendig. So kann die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe sowie die Marktposition ihrer Beschäftigten erhalten und gestärkt werden.

Mit dem Förderprogramm „Fachkurse“ will das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Anreize für eine verstärkte berufliche Qualifizierung schaffen. Dies ist unabdingbar vor dem Hintergrund der steigenden Qualifikationsanforderungen in der Arbeitswelt und den zunehmenden Tendenzen eines Fachkräftemangels. Beschäftigte aus kleinen und mittleren Unternehmen stehen im Fokus dieses überbetrieblich konzipierten Förderangebots, da sie in der Regel nicht von einem firmeninternen Fortbildungsangebot profitieren können. Eine Bezuschussung der Teilnahmegebühren von Kursen zur beruflichen Anpassungsfortbildung soll eine Kursteilnahme attraktiver machen.

Der Altersgruppe der ab 55-Jährigen kommt in den Betrieben vor dem Hintergrund des demografischen Wandels eine zunehmend wichtigere Rolle als Leistungs- und Erfahrungsträger zu. Um deren Weiterbildungsmotivation zu stärken, wird bei der Fachkursförderung für die Zielgruppe „55 plus“ ein zusätzlicher Teilnahme-Bonus gewährt.

Der Zuschuss wird vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und aus Landesmitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus finanziert. Er wird im Rahmen der verfügbaren Mittel entsprechend dem Unionsrecht, v. a. der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 (ESF-Verordnung) und der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 (Allgemeine Strukturfondsverordnung), sowie dem in Bezug auf dessen Umsetzung einschlägigen nationalen Rechts sowie den nationalen Förderfähigkeitsregelungen gewährt.

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