Arbeitsschutz

Arbeitsschutz im Handwerksbetrieb

Der Erfolg im Handwerksbetrieb hängt in hohem Maße von der Leistungsfähigkeit der Beschäftigten ab. Nichts ist so schwer zu ersetzen wie ein fachlich guter und erfahrener Mitarbeiter. Arbeitsunfähigkeit kostet viel Geld. Dazu kommen die organisatorischen Probleme, der häufig auftretende Ärger und die Zeit, die der Unternehmer persönlich aufbringen muss, bis alles wieder "rund läuft".

Auf den ersten Blick scheint es so etwas wie höhere Gewalt zu sein, wenn Mitarbeiter ausfallen. Untersuchungen von Krankenkassen und Berufsgenossenschaften zeigen jedoch, dass ein erheblicher Teil dieser Ausfallzeiten durch belastende oder ungünstige Arbeitsbedingungen entstehen. Der Unternehmer kann eine Menge tun, Gefährdungen und Belastungen zu minimieren und damit Gesundheitsschäden vorzubeugen. Dabei geht es in erster Linie darum, die Arbeitskraft jedes Mitarbeiters für den Betrieb verfügbar zu halten und in vollem Umfang nutzbar zu machen. Arbeitsschutz leistet einen Beitrag zur Zukunftssicherung des Unternehmens: Es ist sinnvoll, gute Mitarbeiter langfristig an den Betrieb zu binden und deren Leistungsfähigkeit zu erhalten.

Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefahren im Handwerksbetrieb

Das Unfallereignis ist für den Einzelbetrieb ein eher seltenes Ereignis. Insgesamt betrachtet unterliegen Beschäftigte in Klein- und Mittelbetrieben jedoch einem höheren Risiko als in Großbetrieben. Auch wenn ein Betrieb bisher von Unfällen "verschont" geblieben ist, sollte er sich nicht in falscher Sicherheit wiegen. Der Unfall steht am Ende einer langen Kette von technischen, organisatorischen und persönlichen Fehlern, die lange unerkannt bleiben können.

Neben den Unfällen stellen die langsam eintretenden Gesundheitsschäden ein Problem dar. Sie werden vielfach übersehen oder zu spät erkannt:

  • Schädigungen des Gehörs durch Lärm
  • Erkrankungen innerer Organe oder Hautkrankheiten durch Gefahrstoffe
  • Bandscheibenschäden oder andere Skeletterkrankungen durch falsches oder zu schweres Heben und Tragen

Es liegt daher im unternehmerischen Interesse, dem Arbeitsschutz im eigenen Betrieb hohe Priorität einzuräumen.

Wie soll der Handwerksbetrieb im Arbeitsschutz vorgehen?

Es gibt heute Konzepte für den Arbeitsschutz, die ohne großen Aufwand im Handwerksbetrieb erfolgreich angewandt werden können. Entscheidend ist das Führungsverhalten.

Führen im Arbeitsschutz

Den Mitarbeitern muss deutlich werden: Sicherheit und Gesundheit sind ein wichtiges Unternehmensziel. Im Zweifelsfall haben Sicherheit und Gesundheit Vorrang. Danach müssen alle handeln. Der Unternehmer geht mit gutem Beispiel voran.

Organisatorische Maßnahmen im Arbeitsschutz

Natürlich kann sich der Chef nicht ständig um alles selbst kümmern. Wenn er einige organisatorische Dinge geregelt hat, seine Mitarbeiter beteiligt und externe Hilfe in Anspruch nimmt, läuft vieles besser. Seine grundsätzliche Verantwortung für den Arbeitsschutz bleibt. Die wichtigsten organisatorischen Maßnahmen:

  • Sicherheitstechnische Betreuung bzw. Beratung
  • Betriebsärztliche Betreuung bzw. Beratung
  • Mitarbeiter zum Sicherheitsbeauftragten bestellen
  • Beurteilung der Arbeitsbedingungen ("Gefährdungsbeurteilung")
  • Mitarbeiter qualifizieren und regelmäßig unterweisen
  • Erste Hilfe und Brandschutz
  • Regelmäßige Prüfungen von Anlagen und Einrichtungen (Prüfmitteliste)

Die Maßnahmen im Einzelnen

  • Sicherheitstechnische Betreuung bzw. Beratung
  • Betriebsärztliche Betreuung bzw. Beratung

Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung eines Betriebs bedeutet, dass eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt bestellt beziehungsweise verpflicht wird. Diese Vorgabe ergibt sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz. Ziel ist es, jedem Betrieb fachkundige Unterstützung zukommen zu lassen. Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft) und Betriebsarzt sind quasi Unternehmensberater in Sachen Arbeitsschutz. Beide sind beratend und unterstützend tätig und können lediglich Empfehlungen an den Unternehmer aussprechen. Der Betriebsarzt ist auch Ansprechpartner für die Mitarbeiter in arbeitsmedizinischen Fragen. Sinn der betriebsärztlichen Betreuung ist es:

  • arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu erkennen und die Mitarbeiter vor diesen Gefahren zu schützen
  • entstehende Krankheiten frühzeitig zu erkennen
  • individuelle Gesundheitsgefährdungen zu erkennen und
  • entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Weil durch eine seriöse arbeitsmedizinische Betreuung arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren und aufkommende Erkrankungen frühzeitig erkannt werden, wird die Zahl der Ausfalltage der Mitarbeiter deutlich reduziert. Die arbeitsmedizinische Betreuung der Mitarbeiter leistet langfristig einen positiven Beitrag zur Wirtschaftlichkeit des Unternehmens.

Alternativ zur Betreuung durch die Fachkraft und dem Arbeitsmediziner kann ein Betrieb bis 30 Mitarbeiter das "Unternehmermodell" wählen. Im Unternehmermodell muss der Unternehmer persönlich Schulungsmaßnahmen absolvieren, aufgrund dieser er beurteilen und entscheiden kann, wann und in welchem Maße er eine fachliche Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und eines Arbeitsmediziners benötigt.

Mitarbeiter zum Sicherheitsbeauftragten bestellen

Mindestens ein Sicherheitsbeauftragter muss bestellt werden, wenn der Betrieb mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigt. Aber auch unter dieser Grenze hat sich der Sicherheitsbeauftragte bewährt. Der Sicherheitsbeauftragte ist ein Mitarbeiter, der den Unternehmer, die Führungskräfte und seine Kollegen und Kolleginnen unterstützt, Unfälle zu verhindern und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu minimieren. Als Kollege unter Kollegen vermittelt der Sicherheitsbeauftragte sicheres Verhalten motivierend. Er ist vor allem Vorbild.

Beurteilung der Arbeitsbedingungen ("Gefährdungsbeurteilung")

Muss es wirklich erst zu einem Schaden kommen, der den Mitarbeiter und das Unternehmen belastet? In fast jedem Betrieb gibt es Gefahren, die jeder sieht und kennt, aber nicht bewusst darauf reagiert - weil ja bisher noch nichts passiert ist, weil der Gesundheitsschaden noch nicht schmerzt. Wenn der Unternehmer zusammen mit seinen Mitarbeitern und gegebenenfalls mit externen Beratern die Gefahren systematisch aufspürt und beurteilt, kann er die Gefahr ausschalten oder zumindest deutlich verringern. Die Berufsgenossenschaft hält für die Gefährdungsbeurteilung Hilfsmittel bereit. Insbesondere die neue CD-ROM "Praxisgerechte Lösungen 3" bietet komfortable Möglichkeiten zur praktischen Umsetzung und Dokumentation gerade für Klein- und Mittelbetriebe (Bestellnummer "CD 3").

Wird ein Betrieb durch einen externen Betriebsarzt und eine externe Sicherheitsfachkraft betreut, müssen diese den Unternehmer hinsichtlich der Gefährdungsbeurteilung beraten und unterstützen.

Mitarbeiter qualifizieren und regelmäßig unterweisen

Unternehmer sollten sich vergewissern - insbesondere bei neu eingestellten Mitarbeitern - dass jeder für die ihm übertragenen Arbeiten ausreichend qualifiziert ist. Es ist erforderlich, jeden Mitarbeiter immer wieder auf Gefährdungen aufmerksam zu machen. Mit der Unterweisung wird Mitarbeitern gezeigt, wie wichtig deren Sicherheit und Gesundheit genommen wird - die Unterweisung ist auch ein Instrument der Motivation. Im überschaubaren Kleinbetrieb sollte der Unternehmer selbst seine Mitarbeiter unterweisen. Die Mindestanforderungen für Unterweisungen:

  • Erstunterweisung jedes neuen Mitarbeiters
  • Unterweisung, wenn ein Mitarbeiter eine neue (andere) Tätigkeit in Ihrem Betrieb aufnimmt oder wenn neue Arbeitsverfahren oder Arbeitsstoffe eingeführt werden (tätigkeits- bzw. arbeitsplatzbezogene Unterweisung)
  • Wiederholung der Unterweisung mindestens einmal, bei Jugendlichen zweimal jährlich
  • Unterweisung aus besonderem Anlass, z. B. wenn ein Mitarbeiter sicherheitswidrig arbeitet, also sich und/oder andere gefährdet
  • Dokumentation jeder Unterweisung.

Erste Hilfe und Brandschutz

Mit diesen Maßnahmen sollen Vorkehrungen getroffen werden, damit im Notfall das Richtige getan wird und der Schaden begrenzt bleibt:

  • Ersthelfer von anerkannter Institution ausbilden lassen, danach regelmäßige Auffrischung der Kenntnisse
  • Erste-Hilfe-Material bereithalten
  • Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen sicherstellen (z. B. im Verbandbuch)
  • sicherstellen, dass jederzeit ein Notruf möglich ist (Nummer gut sichtbar aushängen bzw. am Telefon anbringen)
  • geeignete Feuerlöscher in ausreichender Zahl gut zugänglich aufstellen, kennzeichnen und regelmäßig warten lassen
  • Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge kennzeichnen und ständig freihalten (wir bevorraten die gängigsten Beschilderungen gemäß BGV A8)
  • Mitarbeiter über das richtige Verhalten bei Notfällen unterweisen.

Regelmäßige Prüfungen von Anlagen und Einrichtungen

Der Unternehmer muss die erforderlichen Prüfungen regeln, indem er kompetentes Prüfpersonal einsetzt (z. B. Elektrofachkraft, Sachkundiger, Sachverständiger)

  • alle Anlagen und Einrichtungen erfasst
  • die Einhaltung der Prüfintervalle sicherstellt
  • die Fälligkeit der nächsten Prüfung kennzeichnet die Ergebnisse dokumentiert.

Jeder macht Fehler…

Nicht jeder Fehler führt direkt zu einem Gesundheits- oder Sachschaden. Aber: schweren Unfällen gehen meist so genannte "Beinaheunfälle" oder kritische Situationen voraus. Umso wichtiger ist es, aus diesen scheinbar banalen Ereignissen die richtigen Schlüsse zu ziehen. Das hilft, Unfälle zu vermeiden und Kosten zu senken! Folgende Maßnahmen haben sich bewährt:

  • Betriebsbegehungen (auch auf der Baustelle)
  • Mitarbeiter regelmäßig nach Gefährdungen, kritischen Situationen oder Beinaheunfällen fragen und gemeinsam überlegen, welche Verbesserungen bzw. Schutzmaßnahmen möglich sind
  • Besichtigung des Betriebs und Beratung durch den Technischen Aufsichtsbeamten der Berufsgenossenschaft.

Wichtiges dokumentieren bzw. aufbewahren

Es ist sinnvoll, die wichtigsten Dinge, die alle Beteiligte für den Arbeitsschutz im Betrieb getan haben, aufzuzeichnen und zu verwahren (ggf. elektronisch).
Beispielhaft seien folgende Punkte genannt:

  • Dokumentation der Unterweisungen.
  • Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, abgeleitete Maßnahmen und Wirkungskontrolle
  • Nachweis der absolvierten Schulungsmaßnahmen im Unternehmermodell
  • Nachweis über die betriebsärztliche Betreuung bzw. Beratung
  • Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen
  • Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Arbeitsstoffe und der dazu gehörenden Sicherheitsdatenblätter
  • Ergebnisse der Prüfungen von Anlagen und Einrichtungen

Arbeitsschutz mag auf den ersten Blick aufwendig im Verhältnis zum Nutzen erscheinen. Zahlreiche Beispiele zeigen jedoch, dass die genannten Maßnahmen im Kleinbetrieb umsetzbar sind und mittel- bis langfristig auch helfen, den wirtschaftlichen Erfolg zu steigern.

Warum eigentlich Arbeitsschutz?

Arbeitsschutz ist Bestandteil der Führungsaufgabe des Unternehmers. Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure oder -meister) und Betriebsärzte sind die Experten, die Sie im Arbeitsschutz, für den Sie in Ihrem Betrieb alleine verantwortlich sind, beraten und unterstützen.
Jeder Unternehmer, der Mitarbeiter beschäftigt, muss zur Wahrnehmung der nach Arbeitsschutzgesetz §§ 3 und 6 bezeichneten Aufgaben einen Betriebsarzt und eine Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich bestellen.
Hierbei unterscheidet die überarbeitete berufsgenossenschaftliche Vorschrift DGUV A2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" verschiedene Betreuungsformen in Abhängigkeit der Betriebsgröße und der zu ermittelnden Gefährdung.

  • Bei Betrieben mit bis zu 10 Mitarbeitern wird eine Grundbetreuung und eine anlassbezogene Betreuung gefordert.
  • Bei Betrieben über 10 Mitarbeitern wird eine sicherheitstechnische Regelbetreuung gefordert.

Von jeder Dienstleistung, die Sie in Auftrag geben, erwarten Sie einen Nutzen für Ihr Unternehmen. Damit auch die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung Ihnen und Ihren Mitarbeitern nützt, müssen Sie klare Vorgaben machen.

Wir helfen Ihnen dabei!

Betriebe mit weniger als 31 Beschäftigten können alternativ zur Betreuungen durch den Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit ein alternatives Betreuungsmodell wählen ("Unternehmermodell"), in dem der Unternehmer persönlich an verschiedenen berufsgenossenschaftlichen Seminaren zur Motivation-, Informations- und Fortbildungsmaßnahmen teilnimmt.

Ziele der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung

Wir helfen Ihnen, folgende Ziele zu erreichen:

  • Die arbeitsschutzrelevanten gesetzlichen Vorgaben umzusetzen
  • Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden
  • Fehlzeiten durch betrieblichen Belastungen und Gefährdungen zu weitgehend zu vermeiden
  • Die Fürsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten zu erfüllen
  • Störungen im Arbeitsablauf zu vermeiden und zu optimieren
  • Qualität zu sichern
  • Gefährdungen Dritter und Sachschäden vorzubeugen

Um die geforderten Ziele zu erreichen, bedarf es einer persönlichen Betreuungdurch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt. Feste Ansprechpartner, die ihren Betrieb regelmäßig besuchen und auch dann für Sie erreichbar sind, wenn Sie Beratung und Unterstützung benötigen, sind eine wesentliche Voraussetzung um Sie in allen Bereichen der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuungrichtig und individuell unterstützen und beraten zu können.

Insbesondere für kleine und mittlere Handwerksbetriebe ist es sinnvoll, wenn Sie sich - orts- oder branchenbezogen - zu einem so genannten Pool zusammenschließen und gemeinsam einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen, die sie in Ihrem Betrieb betreuen.
Zum einen spart dies erhebliche Kosten, zum anderen werden Sie auch in Gemeinschaftsveranstaltungen zu branchenspezifischen Präventionsthemen beraten. Unternehmer und Führungskräfte aus den Mitgliedsbetrieben des Pools tauschen dort auch ihre Erfahrungen aus.

Was passiert, wenn …?

Zum einen sollte es jedem Unternehmer aufgrund sozialer und moralischer Aspekte seine erste und wichtigste Aufgabe sein, seine Angestellten vor Gefahren und Gesundheitsschäden zu bewahren, unabhängig davon, welche rechtliche Konsequenzen es im Falle der Zuwiderhandlung hat, zum anderen sind bei (grob) fahrlässigen oder vorsätzlichen Tatbestandsmerkmalen nicht nur arbeitsschutzrechtliche Konsequenzen sondern auch strafrechtliche, zivilrechtliche und sozialrechtliche Konsequenzen mit empfindlichen Geldbußen und/oder Freiheitsstrafen mit bis zu 5 Jahren zu erwarten.

Was können wir für Sie tun?

Über 70 Betriebe des Kraftfahrzeuggewerbes mit insgesamt mehr als 1000 Beschäftigten aus dem Kreis Heilbronn - Öhringen haben sich bereits zu einem Pool zusammengefunden und werden durch unsere eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Arbeitsmediziner betreut. Alle Betriebe erhalten eine arbeitsmedizinische und arbeitstechnische Betreuung aus einer Hand. Insgesamt ergeben sich wegen der engen Zusammenarbeit Synergieeffekte, so dass eine qualifizierte Dienstleitung auch kostengünstig erfolgen kann.

Noch Fragen zur Betreuung?

Für Weitere Informationen über unsere Dienstleistung sowie die Vergütungssätze erhalten Sie direkt über das

Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe
Innung Heilbronn - Öhringen,
Kreuzenstraß2 98,
74249 Heilbronn

Telefon: 07131 / 17 18 93
Fax: 07131 / 17 18 91

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