Schiedsstelle

Ärger mit dem Kfz-Betrieb können Autofahrer kostenlos, unbürokratisch und schnell ohne gerichtliche Auseinandersetzung regeln, indem sie sich an eine Schiedsstelle wenden.

Diese Schlichtungsstellen schaffen Meinungsverschiedenheiten, die sich aus einem Reparaturauftrag oder aus einem Gebrauchtwagenkauf (mit Ausnahme des Kaufpreises) ergeben, aus der Welt. Bundesweit existieren rund 150 solcher Einrichtungen.

Ist der Beschwerdeführer mit der Entscheidung der Kommission nicht einverstanden, bleibt immer noch der Weg zum Gericht.

Schiedstellenverfahren

==> Information gemäß Art 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Weitere Informationen finden Sie unter Kfz-Schiedsstellen