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DGUV Vorschrift 70 - Prüfung durch Kfz-Werkstätten
Die DGUV Vorschrift 70 enthält alle Unfallverhütungsvorschriften für Fahrzeuge, die den Arbeitnehmern durch ein Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Die DGUV 70 bildet damit die Grundlage für die Fahrerunterweisung nach UVV, die jährlich in jedem Unternehmen durchzuführen ist.
Fachkundige des Kfz-Gewerbe dürfen UVV-Prüfung jetzt auch an mobilen Ladeleitungen unter bestimmten Voraussetzungen durchführen.
Fachkundige für Hochvoltsysteme im Kfz-Gewerbe dürfen zukünftig die wiederkehrende Prüfung mobiler Ladeleitungen für E-Fahrzeuge im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) durchführen. Die Prüfung bezieht sich auf gewerblich genutzte Fahrzeuge und < Details / Voraussetzungen >
Vorteile für Mitglieder
Leistungen und Vorteile für Mitgliedsbetriebe der Kfz-Innung
Autohäuser und Werkstätten haben die Wünsche und Erwartungen ihrer Kunden im Fokus und bilden jährlich rund 90.000 Azubis aus. Damit ist das Kfz-Gewerbe ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und spielt eine große Rolle bei der Transformation der Mobilität in Deutschland. Die Kfz-Innung ist der erste Ansprechpartner für alles, was Kfz-Betriebe dafür brauchen.
Ihre Kfz-Innung, Ihr Kfz-Landesverband und der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) sind Dienstleister und Interessenvertretung für alle Innungsbetriebe und begleiten sie durch den ökonomischen, technischen und digitalen Wandel. Der ZDK sorgt für Präsenz des Kraftfahrzeuggewerbes in der bundesweiten Öffentlichkeit und steht in Bonn und über das Hauptstadtbüro in Berlin in ständigem Dialog mit Bundesministerien und Behörden, Politikern sowie Entscheidungsträgern wichtiger Verbände und Institutionen. Er ist Mitglied im Zentralverband des Deutschen Handwerks und vertritt seine Mitgliederinteressen auch auf europäischer Ebene über ein Büro in Brüssel und die Alliance of European Car Dealers and Repairers (AECDR).
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"Innung aktuell" (Info für Innungs-Mitglieder)
Kalenderjahr 2024
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