Um zukünftig auch an OBD-Fahrzeugen (Otto/Diesel) mit einer Erstzulassung ab dem 01.01.2006 Abgasuntersuchungen (AU) durchführen zu können, müssen AU-Betriebe ab dem Stichtag 01.12.2008 ein begutachtetes Messgerät mit der Software-Version 4 vorhalten. Nur in der Software-Version 4 ist das so genannte zweistufige Prüfverfahren für diese OBD-Fahrzeuge integriert. Die ersten AU-Messgeräte mit der Bedienerführung nach dem Geräteleitfaden Version 4 sind mittlerweile von DEKRA und TÜV Nord begutachtet worden; die entsprechenden Listen können hier heruntergeladen werden.
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