Werden ganze Händlernetze gekündigt oder ist eine Netzkündigung in Planung, versenden Hersteller und Importeure oft einen sog. "Letter of Intent" an die Händler, die auch zukünftig Mitglieder der Vertriebsorganisation bleiben sollen. Dieser teilt die Absicht mit, noch vor Ablauf der Kündigungsfrist einen neuen Händlervertrag anzubieten. Kann ein gekündigter Händler sich in diesem Fall beruhigt zurücklehnen und darauf vertrauen, dass er einen neuen Händlervertrag erhält? Mit dieser Frage, hat sich das Landgericht Köln in seinem Urteil vom 14. Februar 2007 (Az. 26 O 33/07) befasst.
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