Die abrufbaren Vertragsmuster sind vornehmlich als Orientierungs- und Formulierungshilfen zu verstehen; sie können betriebliche Gegebenheiten oder sonstige besondere Umstände des Einzelfalles nicht berücksichtigen. Die Muster sind daher nicht von vorneherein auf spezielle Belange des einzelnen Betriebes zugeschnitten. Eine individuelle Beratung vor Verwendung der Vertragsmuster wird daher empfohlen.
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